1. Sie kontaktieren NRW-Nachhilfe und teilen uns mit, für welches Fach/welche Fächer Sie eine Nachhilfekraft suchen.

2. Der Nachhilfelehrer setzt sich mit Ihnen in Verbindung und vereinbart den ersten Termin.

3. Am Ende des ersten Termins zahlen Sie das Honorar in bar an die Nachhilfekraft und vereinbaren den zweiten Nachhilfetermin.
Falls Sie unzufrieden waren, kontaktieren Sie uns, und wir vermitteln Ihnen eine neue Lehrkraft.

4. Wenn der Nachhilfeunterricht nach dem zweiten Unterrichtstermin fortgesetzt werden soll, gilt die Lehrkraft als vermittelt und NRW-Nachhilfe stellt Ihnen für die Vermittlung eine einmalige Vermittlungsgebühr von 50,- Euro pro Nachhilfelehrer in Rechnung.
Die Vermittlungsgebühr ist innerhalb von 7 Werktagen an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen.
Am Ende des zweiten Termins zahlen Sie ebenfalls das Honorar in bar an die Nachhilfekraft.

5. Die Vermittlungsgebühr ist nur ein Mal pro vermittelter Lehrkraft zu zahlen. Falls mehrere Lehrkräfte für denselben Schüler gleichzeitig benötigt werden, wird nur die Vermittlungsgebühr für eine Lehrkraft (50,- Euro) erhoben, wenn uns der Bedarf an mehreren Lehrkräften bei der ersten Anfrage mitgeteilt worden ist.

6. Eine Ersatzlehrkraft wird vermittelt, wenn Sie uns Ihre Unzufriedenheit spätestens nach dem zweiten Unterrichtstermin mitteilen. In diesem Fall ist die Vermittlungsgebühr erst nach erfolgreicher Vermittlung der Ersatzlehrkraft zu zahlen.

7. Nach Zahlung der Vermittlungsgebühr vereinbaren Sie weiterhin alle Unterrichtstermine direkt mit der Lehrkraft und bezahlen nach jedem Termin das Honorar in bar.

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